LG Mönchengladbach: Schadensersatz für A6 mit unzulässiger Abschalteinrichtung

Mit Urteil vom 11.03.2020 verurteilte das Landgericht Mönchengladbach die Audi AG zur Zahlung von Schadensersatz für einen manipulierten Audi A6. Das Gericht sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Klägers durch Audi als erwiesen an, weshalb der Autohersteller schadensersatzpflichtig ist.

Der A6 hatte in der Zwischenzeit das Software-Update bekommen. Der Schaden, der durch Abschluss des Kaufvertrags enstanden sei, sei dadurch jedoch nicht beseitigt.

Der Kläger kann den A6 an Audi zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Dabei muss er sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.