Mit Urteil vom 08.01.2020 entschied das Landgericht Kleve, dass ein Autohaus einen manipulierten Porsche Cayenne zurücknehmen und der Klägerin den Kaufpreis erstatten muss (AZ: 2 O 142/18).
Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der Porsche Cayenne 3.0 TDI mit Abgasnorm Euro 6 (Motor EA897) über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Das sei alleine schon durch den vom KBA angeordneten Pflichtrückruf bewiesen. Es entschied zudem, dass die Klägerin dem Händler keine Nacherfüllungsfrist setzen musste, um den Mangel womöglich zu beheben. Denn das sei durch das Software-Update eben nicht vollständig möglich. Zudem könne kein gleichwertiges Fahrzeuge als Ersatz geliefert werden, da alle vergleichbaren Porsche Cayenne über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen würden.