Landgericht Stuttgart verurteilt Audi zu Schadensersatz (Audi A4)

Weiteres Urteil im Audi Abgasskandal. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Audi AG am 08.01.2019 zu Schadensersatz (AZ: 7 O 265/18).
Der streitgegenständliche Audi A4 Avant 3.0 Liter TDI verfüge mit dem Thermofenster über eine unzulässige Abschalteinrichtung, so das Gericht.

Grund für die Verurteilung war § 826 BGB – Audi hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Laut Gericht sei es unstreitig, dass die Abgasreinigung bei Temperaturen von unter 5 Grad abgeschaltet wird – was unzulässig sei.