Am 29.03.2019 verurteilte das Landgericht Offenburg sowohl die Audi AG als auch die Volkswagen AG im Audi Abgasskandal (AZ: 3 O 94/18).
Die Volkswagen AG hatte einen Audi A5 Sportback 3.0 TDI an die Volkswagen Leasing GmbH verkauft. Von dieser hatte die Klägerin das Fahrzeug geleast. In dem Fahrzeug war eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden. Dementsprechend gab es auch einen Pflichtrückruf durch das KBA.
Das Gericht entschied nun Folgendes:
Das Fahrzeug war durch die unzulässige Abschalteinrichtung manipuliert und hätte keine Typengenehmigung bekommen dürfen. Die Volkswagen AG wusste von dieser Manipulation und hat das Fahrzeg trotzdem an die Voklkswagen Leasing GmbH verkauft. Der Kaufvertrag ist deshalb aufgrund vorsätzlicher sittenwidirger Schädigung nichtig. Die Rechte aus dem Kaufvertrag waren mit dem Leasingvertrag aber an die Klägerin abgetreten worden. Die Volkswagen AG muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung an die Volkswagen Leasing GmbH erstatten. Dafür bekommt sie das manipulierte Fahrzeug zurück.
Zudem verurteilte das Gericht die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (durch Inverkehrbringen des Fahrzeugs) zu Schadensersatz. Somit kann die Klägerin auch den Leasingvertrag rückabwickeln.