Landgericht Köln: Händler muss manipulierten Audi A6 zurücknehmen

Das Landgericht Köln entschied am 30. April 2019, dass ein Händler einen manipulierten Audi A6 zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten muss.
Das Fahrzeug enthalte einen unzulässige Abschalteinrichtung, die einen Mangel darstelle, so das Gericht (AZ: 16 O 371/18).

Die unzulässige Abschalteinrichtung stelle einen erheblichen Mangel dar, zumal dem Fahrzeug dadurch der Verlust der Zulassung gedroht habe. Normalerweise muss der Käufer in einem solchen Fall eine Frist zur Nachbesserung setzen. Dies war hier aber nicht möglich, da ein mögliches Software-Update, das eventuell den Schaden hätte beheben können, noch gar nicht vorlag. Eine Mangelbeseitigung war deshalb nicht möglich. Stattdessen muss der Händler das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Käufer muss sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.