Landgericht entscheidet: Audi-Chef Stadler bleibt in Haft

Der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler bleibt vorerst im Gefängnis. Das hat das Landgericht München I entschieden. Das Gericht weist Stadlers Haftbeschwerde ab, da nach wie vor dringender Tatverdacht bestehe.

Der Vorwurf: Rupert Stadler soll den Verkauf von manipulierten Audi-Dieselfahrzeugen zugelassen haben, obwohl er von illegalen Manipulationen bei der Abgasreinigung gewusst haben soll. Auch soll er erwogen haben, Zeugen zu beeinflussen. Außerdem bestehe weiter Verdunkelungsgefahr.

Mitte Juli legte Stadlers Verteidiger Haftbeschwerde ein, die das Amtsgericht München dem übergeordneten Landgericht vorlegte.

Bereits seit Mai ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Audi-Chef im Dieselskandal. Seit dem 18. Juni sitzt er in Untersuchungshaft.

Kostenfreie und individuelle Beratung für Audi-Fahrer

Für viele Fahrer eines vom Abgasskandal betroffenen Audi-Diesels ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Enormer Wertverlust, fragwürdige Software-Updates, Fahrverbote – die Kunden des Autobauers baden die Folgen des Dieselskandals aus.

Doch sie haben Rechte. Sie reichen von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bis zur Möglichkeit den Autokredit zu widerrufen.  Welche Option jeweils die passende ist, sollten Fahrer eines Audi-Schummeldiesels individuell prüfen – am besten mithilfe eines Fachanwalts.

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 Die Kanzlei betreut mehr als 2.000 Mandanten in der Abgasaffäre gegenüber Autoherstellern. „Betroffene Dieselfahrer wurden betrogen. Das müssen sie nicht hinnehmen“, betont der Fachanwalt. „Viele Gerichte urteilen längst zu Gunsten der Verbraucher.“

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