Auch das Landgericht Berlin hat Porsche nun zu Schadensersatz verurteilt. Das Urteil stammt vom 21.05.2019 (AZ: 56 O 40/18).
Es ging um einen Porsche Cayenne 3.0 Liter, den der Kläger im Oktober 2014 erworben hatte.
Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers, dass das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ein Rückruf durch das KBA zeuge von der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Der Käufer sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Porsche sei ihm deshalb Schadensersatz schuldig.