Bereits am 30.10.2018 verurteilte das Landgericht Duisburg die Volkswagen AG zu Schadensersatz für einen manipulierten Golf VII mit EA288 Motor (AZ: 1 O 231/218). Bekannt wurde das Urteil jedoch erst jetzt.
Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf VII Variant 1.6 Liter TDI mit dem Motor EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Januar 2017 als Gebrauchtwagen gekauft.
Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der Golf über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Er kann das Auto zurückgeben und VW muss ihm den Kaufpreis erstatten (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
Es handelt sich um das erste positive Urteil zu einem Diesel mit dem EA288. VW droht ein Dieselskandal 2.0.