Am 30.01.2020 verurteilte das OLG Düsseldorf die Porsche AG zu Schadensersatz im Abgasskandal – das erste Urteil dieser Art von einem Oberlandesgericht. Betroffen war ein Porsche Cayenne 3.0 mit dem Motor EA897 und der Abgasnorm Euro 6.
Entwickelt und produziert wurde der Motor von Audi, dennoch wurde Porsche als Autohersteller verurteilt. Porsche habe den Kläger durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (die durch einen Pflichtrückruf des KBA bereits bestätigt war) vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt.
Zudem wurde auch der Händler verurteilt. Zum Zeitpunkt des Kaufs sei das Fahrzeug mangelhaft gewesen, weshalb der Kläger vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Er kann das Auto nun zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet (abzüglich einer Nutzungsentschädigung).
Wie schon viele Gerichte zuvor sah auch das OLG Düsseldorf eine Nachbesserung in Form eines Software-Updates als unzumutbar an. Das liege zum einen am zerstörten Vertrauensverhältnis zu Porsche und zum anderen an der Tatsache, dass Fahrzeuge auch mit Update noch als mangelhaft gelten und einen Wertverlust erleiden. Zudem sei unklar, wie sich das Update langfristig auswirke, beispielsweise bezüglich Verschleiß oder Verbrauch.