Dieselgipfel: Kein Schadensersatz durch Regierungskonzept

Die Bundesregierung hat sich auf ein Konzept geeinigt, mit dem sie Fahrverbote vermeiden will. Es setzt auf Umtauschprämien für Neu- und Gebrauchtwagen sowie Hardware-Nachrüstungen in 14 besonders schadstoffbelasteten Städten. Da wollen allerdings Hersteller nicht mitmachen.

Kern des Konzepts sind Umtausch-Prämien und Hardware-Nachrüstungen. Dieselfahrer sollen wählen können, welche Möglichkeit für sie infrage kommt. Das gilt nicht für alle, sondern nur für diejenigen aus 14 besonders mit Schadstoffen belasteten Städten: Backnang, Bochum, Darmstadt, Düren, Düsseldorf, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Köln, Limburg an der Lahn, Ludwigsburg, München, Reutlingen und Stuttgart.

Neben Anwohnern sollen auch Pendler mit nachgewiesenem Arbeitsplatz in diesen Städten und Dieselfahrer aus angrenzenden Landkreisen aus den Optionen wählen können. Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geht es um etwa 1,4 Millionen Euro-4- und Euro-5 Diesel.

1. Umtauschprämien

Laut des Konzepts hätten deutsche Autohersteller dem Bund umfangreiche Umtauschprämien für Dieselfahrer mit Wagen der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 zugesagt. Summen wurden nicht festgelegt. Die Angebote sollen für den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen egal welchen Antriebs gelten. Zudem soll es Leasingangebote geben.

2. Hardware-Nachrüstung

Als zweite Möglichkeit sollen sich Fahrer von Euro-5-Dieseln für die Nachrüstung ihrer Wagen mit zusätzlicher Abgasreinigungstechnik entscheiden können. Dazu müssten noch technische Details geklärt und die entsprechende Technik genehmigt werden. Die Haftung sollen die Nachrüstfirmen übernehmen. Der Bund erwarte von Autoherstellern, dass sie die Kosten für den Einbau übernehmen. Entsprechende Verpflichtungen wurden nicht festgelegt. Während BMW und Opel den Nachrüstungen bereits eine Absage erteilt hat, überlegt Mercedes noch. Auch VW favorisiert die Umtausch-Lösung.

3. Umrüstung und Austausch kommunaler Fahrzeuge

Der Bund will verstärkt Kommunen dabei unterstützen, für sauberere Fahrzeugflotten zu sorgen. Neben dem bereits zur Verfügung gestellten Förderpaket in Höhe von einer Milliarde Euro, sollen eventuell weitere finanzielle Unterstützungen kommen. Wie viel das am Ende den Steuerzahler kostet, ist noch unklar. Die ersten Autobauen, allen voran BMW und Opel haben angekündigt, dass sie das Konzept nicht mittragen wollen. Auch Volkswagen stellt bereits Bedingungen und Daimler hat sich bisher noch gar nicht geäußert.

Die meisten Dieselfahrer bleiben auf dem Schaden des Abgasskandals sitzen

Die als großer Wurf verkaufte Diesel-Lösung der Bundesregierung entpuppt sich bei genauem Hinsehen als fauler Kompromiss für vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer. Zum einen sollen die vorgestellten Lösungen nicht für alle Fahrer von Selbstzündern mit schlechten Abgaswerten gelten. Fahrzeughalter außerhalb der besonders belasteten Städte bleiben weiter auf dem durch den Dieselskandal entstanden Schaden sitzen, wenn sie ihre Rechte nicht einfordern.

Zum anderen wird sich die Autoindustrie vor Hardware-Nachrüstungen drücken und Umtauschprämien favorisieren. Trotz der angepriesenen Prämien in bislang unbekannter Höhe, wird sich nicht jeder Dieselfahrer einen Tausch seines Wagens leisten können. Was als großzügige Unterstützung verkauft wird, ist nichts weiter als ein Konjunkturprogramm für Autohersteller.

Die Maßnahmen sind für Dieselfahrer freiwillig

Einen Vorteil hat das Paket: Es ist für Dieselfahrer freiwillig. Damit kommen attraktivere Möglichkeiten für sie ins Spiel, die ihnen den durch den Abgasskandal entstandenen Schaden ausgleichen. Dieselfahrer haben Rechte im Abgasskandal. Diese können sie in vielen Fällen auch erfolgreich einfordern.

Besonders Fahrer von Wagen, bei denen eine illegale Manipulation der Abgasreinigung behördlich festgestellt wurde – so etwa bei Volkswagen und den Tochterunternehmen des Konzerns – haben gute Chancen, vor Gericht einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

So hat das Landgericht Oldenburg am 9. August 2018 VW gegenüber einem Audi-Fahrer zur Kaufpreiserstattung verurteilt (Az: 1 O 2247/17). Ähnliche Urteile gibt es von vielen weiteren Gerichten quer durch die Republik. Sie erkennen einen Schadenersatzanspruch an und verurteilen VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer vergleichsweise niedrigen Nutzungsentschädigung.

Für alle, die ihr Fahrzeug privat finanziert oder geleast haben, ist der Widerruf ihres Autokredits eine lukrative Option. Auf Grund rechtlicher Fehler in den Vertragsunterlagen der Autobanken, können viele Autofahrer ihr Darlehen nach Jahren noch erfolgreich widerrufen: Sie geben ihr Auto wieder ab und erhalten alle Zahlungen zurück. Das gilt für alle Autofahrer, nicht nur für die eines Diesels. Auch hier bekommen Verbraucher regelmäßig Recht vor Gericht.

Wer seine Rechte kennt, kann Wertverlust und Fahrverbote vermeiden

Betrachtet man fragliche Hardware-Nachrüstungen und bislang schwammig formulierte Umtauschprämien gegenüber den Rechten betroffener Dieselfahrer im Abgasskandal, geht die Rechnung ganz klar zugunsten der juristischen Optionen auf. Wer als Dieselfahrer seiner Rechte kennt, hat gute Chancen, seinen Wertverlust wirklich zu kompensieren und zugleich Fahrverbote zu umgehen.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen Dieselfahrern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zu ihrer rechtlichen Situation an. Lernen Sie Ihre Rechte kennen und holen Sie sich, was Ihnen im Dieselskandal zusteht.