Das Landgericht Stuttgart urteilt: Zulieferer Bosch muss interne Unterlagen zum Dieselskandal bei VW herausgeben. Zuvor berief sich Bosch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob die Korrespondenz zur Aufklärung beiträgt, muss sich jetzt zeigen.
Im Wesentlichen geht es bei den Dokumenten um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten von Bosch und VW und einen Brief der Rechtsabteilung des Zulieferers an den Autobauer.
Geklagt hatten VW-Anleger. Das Verfahren richtet sich nicht gegen Bosch, sondern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Dabei nimmt Bosch nur eine Nebenrolle ein. Die Anleger werfen der Holding vor, die Finanzmärkte zu spät über den Dieselskandal informiert zu haben. Das weist die Porsche SE zurück.
Bosch hat sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen – zu Unrecht, wie das Landgericht Stuttgart jetzt entschied. Zum einen verursache die Herausgabe keinen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bei Bosch selbst. Zum anderen sei der Zulieferer nicht für den Schutz der Kapitalanleger seiner Vertragspartner verantwortlich, begründet das Gericht. Außerdem bestehe für Bosch keine Gefahr einer Strafverfolgung. Bosch argumentierte zudem, mit Offenlegung der Unterlagen würden Gewerbegeheimnisse offenbart. Hierzu meint das Gericht, dass die Software-Manipulation der Motorsteuerung wettbewerbswidrig und damit nicht schutzwürdig sein.
Bosch behält sich vor, nach der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel einzulegen.
Bringen die Unterlagen Aufklärung im Abgasskandal?
Zwar haben in diesem Fall Kapitalanleger auf die Herausgabe der Unterlagen geklagt, das Ergebnis könnte aber auch für Schummeldieselfahrer interessant werden. Möglicherweise tragen die Dokumente zur Aufklärung im Dieselskandal bei. Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte interne Dokumente herausfordern. Im April dieses Jahres klagte die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich gegen das Kraftfahrt-Bundesamt auf Akteneinsicht im Dieselskandal im Zusammenhang mit Volkswagen. Anfang Juli erlaubte das Bundesverfassungsgericht, dass Ermittler interne Unterlagen aus einer von VW zur internen Prüfung des Dieselskandals beauftragten Kanzlei auswerten darf.
Indes haben VW-Diesel-Kunden verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um ihren durch den Abgasskandal entstandenen Schaden auszugleichen. Welche das jeweils sind, sollten sie individuell durch einen Fachanwalt prüfen lassen. HAHN Rechtsanwälte vertritt mehr als 2000 Mandanten gegenüber Autoherstellern. Allen Betroffenen des Dieselskandals bietet die Kanzlei eine kostenfreie Erstberatung.