Betrug oder Irrtum? BMW startet Rückruf von 11.700 Autos

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet: Jetzt ordert BMW weltweit 11.700 Wagen der Typen 750d und M550d in die Werkstätten. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Der Autobauer argumentiert das Update mit einem Irrtum.

Manipulation oder ein schlichter Fehler? Das ist die Frage, auf die es für BMW-Fahrer im Dieselskandal ankommt. Bislang sind die Manipulationsvorwürfe gegen den Bayrischen Autobauer nicht abschließend geklärt. BMW selbst räumt ein, eine korrekt entwickelte Software in falsche Modell-Version eingebaut zu haben.

Jetzt erreichen erste Schreiben des Herstellers BMW-Fahrer mit Euro-6-Diesel-Modellen der 5er- und 7er-Reihe. In diesen begründet BMW den Rückruf so: „Die Motorsteuerung Ihres Fahrzeugs wurde irrtümlicherweise mit einer nicht dafür geeigneten Software programmiert. Es wurde ein Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten Abgasnachbehandlungssystem passt.“ Um den Fehler zu beheben, sollen die Steuergeräte in der Werkstatt neu programmiert werden. Da es sich um einen vom KBA angeordneten Rückruf handelt, droht bei Weigerung die Zwangsstilllegung des Fahrzeugs durch die örtliche Zulassungsbehörde. In Deutschland geht es um etwa 5000 Fahrzeuge. Die Ermittlungen dazu laufen.

HAHN Rechtsanwälte warnt vor unabsehbaren Folgen solcher Software-Updates. Bei VW etwa mehren sich Hinweise auf Folgeschäden nach einem solchen Eingriff in die Motorsteuerung. In modernen Fahrzeugen sind Hard- und Software aufs Feinste miteinander abgestimmt. Es gibt mindestens Zweifel daran, dass eine Komponente ohne Einfluss auf die andere verändert werden kann. Eine Gewährleistung oder Garantie auf vom Software-Update betroffene Teile gibt derzeit kein deutscher Hersteller. Das heißt: Das wirtschaftliche Risiko eines solchen Updates tragen allein die Verbraucher – zusätzlich zu dem durch den Dieselskandal entstanden massiven Wertverlust ihres Fahrzeugs.

„Wir haben für unsere Mandanten eine Strategie entwickelt, die bisher noch in keinem einzigen Fall dazu geführt hat, dass die Zulassung bei Verweigerung der Teilnahme an einer Rückrufaktion tatsächlich entzogen worden ist“, sagt Fachanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. „Betroffene sollten sich in jedem Fall fachanwaltlich zu ihren Möglichkeiten beraten lassen, bevor sie einem Rückruf folgen.“

Welche Möglichkeiten BMW-Fahrer haben, ihren bereits entstanden Wertverlust auszugleichen, hängt im Wesentlichen von den weiteren Ermittlungsergebnissen ab. Bestätigen die Behörden einen systematischen Betrug, können die jeweiligen Dieselfahrer Schadenersatz geltend machen.

Geld zurück dank Widerrufsjoker

Eine Option, die jetzt alle BMW-Fahrer, die ihren Wagen privat geleast oder finanziert haben, nutzen können ist der Widerrufsjoker. Die Chance, ihren Wagen loszuwerden und bereits geleistete Zahlungen zurückzubekommen, haben alle BMW-Fahrer, nicht nur Betroffene des Abgasskandals.

Möglich macht das die hohe Fehlerquote in Darlehensverträgen der Herstellerbanken. Üblicherweise haben Verbraucher 14 Tage lang nach Vertragsabschluss Zeit, ihren Autokredit zu widerrufen. Das gilt aber nur, wenn dieser fehlerfrei ist. Ansonsten startet die Widerrufsfrist nicht und BMW-Fahrer können auch viel später ihr Widerrufsrecht noch geltend machen. Typische Fehler wären zum Beispiel eine unzureichende Widerrufsinformation oder falsche Pflichtangaben. HAHN Rechtsanwälte hat bereits mehr als 1000 Verträge der Herstellerbanken überprüft und kommt zu dem Schluss: mehr als 90 Prozent davon enthalten Fehler. Die Aussichten für BMW-Fahrer stehen also gut.

Für alle Betroffenen des Abgasskandals bietet HAHN Rechtsanwälte eine kostenfreie Erstberatung. „Hier können wir eine erste Einschätzung der individuellen Situation liefern“, sagt Lars Murken-Flato.

Alle, die über einen Widerruf ihres Autokredits nachdenken, können mit dem kostenfreien Online-Vorteilsrechner von HAHN Rechtsanwälte schon einmal grob überschlagen, wie lukrativ diese Option für sie ist: www.hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen