Das Landgericht Münster verurteilte die Audi AG mit Urteil vom 20.01.2020 zu Schadensersatz für einen manipulierten Porsche Macan (AZ: 2 O 125/19). Audi habe den Motor herstegestellt und in den Verkehr gebracht und den Kläger somit vorsätzlich sittenwidirg geschädigt, so das Gericht.
Der Kläger hatte den Porsche Macan S im Februar 2016 als Neuwagen gekauft. 2018 wurde das Modell vom KBA zurückgerufen, nachdem eine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden worden war. Der Kläger sei deshalb gemäß § 826 BGB vorsätzlich sittenwidirg geschädigt worden und habe einen Anspruch auf Schadensersatz. Er kann das Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.