Audi muss rund 40.000 Diesel mt Euro 4 Abgasnorm zurückrufen. Das KBA hat in ihnen eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Betroffen sind die Modelle A4 und A6 aus den Jahren 2004 bis 2009. Betroffene Halter müssen sich mit der Verjüährungsfrist auseinander setzen.
Das KBA stuft die so genannte Akustikfunktion als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Audi zufolge dient sie lediglich zum Motorschutz und um unangenehme Geräusche (“Nageln”) zu verhindern. Dieser Argumentation folgte das KBA jedoch nicht. Die Untersuchungen gehen derweil weiter. Denn neben dem A4 und dem A6 nutzen auch der A8, der Q7 und der VW Touareg diese Akustikfunktion.
Problematisch für Betroffene ist die Verjährung. Wenn keine Kenntnis vorliegt, gilt ene Verjährungsfrist von 10 Jahren. Bei vielen nun betroffenen Fahrzeugen wird diese Frist deshalb schon abgelaufen sein.