Der Abgasskandal hat Porsche erfasst. Die VW-Tochter beginnt nun mit dem Rückruf des Porsche Cayenne Diesel. Rund 21.500 Porsche Cayenne sind von dem Rückruf betroffen, davon etwa 7.500 in Deutschland. Die Rückruf-Aktion soll ab dem 6. November beginnen. Grund für den Rückruf ist eine Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne 3-Liter-Diesel. Diese Technik könne erkennen, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht. Dann springt ein Aufwärmmodus an, damit die zulässigen Abgaswerte eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr soll dieser Modus dann aber nicht aktiviert sein, was bedeutet, dass der Porsche Geländewagen mehr Stickoxid in die Luft bläst als zulässig. Der Rückruf wurde vom Bundesverkehrsministerium angeordnet, nachdem Porsche „Unregelmäßigkeiten“ bei der Motorsteuerungs-Software erkannt und diese beim Kraftfahrtbundesamt gemeldet hatte. Der Sportwagenhersteller baut die Diesel-Motoren nicht selbst, sondern bezieht sie von der VW-Tochter Audi. Durch ein Software-Update sollen diese behoben werden. Das Update wurde nun vom KBA freigegeben, sodass die Rückrufaktion beginnen kann. Nach Angaben von Porsche soll das Update keine Auswirkungen auf die Lebensdauer der Motoren haben. Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte, bezweifelt allerdings, dass das Update keinerlei Spuren hinterlässt. „Welche Auswirkungen das Software-Update mittelfristig auf die Leistung, den Verbrauch oder auch die Lebensdauer des Motors hat, ist noch gar nicht klar“, so der erfahrene Rechtsanwalt, der zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Hinzu kommt, dass Experten ohnehin bezweifeln, dass die zulässigen Grenzwerte durch einfache Updates eingehalten werden können. Für Rechtsanwalt Murken-Flato ist der Rückruf des Porsche Cayenne ein weiterer Mosaikstein im Dieselskandal. „Auch wenn offiziell von Unregelmäßigkeiten bei der Motorsteuerung gesprochen wird, deutet hier einiges auf Abgasmanipulationen hin, wie sie seit dem VW-Skandal bekannt sind. Und dagegen können sich die betroffenen Autokäufer auch wehren“, sagt Rechtsanwalt Murken-Flato. Denn grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Kann dieser nicht behoben werden oder treten dadurch andere Mängel auf, kann der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Liegt zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor, können durch einen erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt werden. „Bevor sich die Porsche Cayenne-Fahrer für das Update entscheiden, können sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um nicht auf ihrem Schaden sitzenzubleiben“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.