Die Staatsanwaltschaft darf beschlagnahmte interne Akten von Volkswagen zum Abgasskandal auswerten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zuvor hatte VW dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
In dem Streit geht es um Akten, die Ermittler während einer Durchsuchung der Anwaltskanzlei Jones Day im März 2017 in München beschlagnahmt haben. Die Kanzlei ist von Volkswagen beauftragt, den Dieselskandal intern aufzuarbeiten. Die Anwälte befragten Mitarbeiter befragt und sichteten E-Mails sowie zahlreiche Unterlagen.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist, dass Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland bei Ermittlungsverfahren besonders geschützt sind. Nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, dürfen etwa Durchsuchungen und Beschlagnahmungen erfolgen.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, sieht durch die Sicherstellung der Dokumente weder VWs Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Recht auf ein faires Verfahren verletzt und weist die Beschwerde ab (AZ 2BvR 1287/17 u. a.).
Weitere Beschwerden der US-Kanzlei Jones Day hielten die Karlsruher Richter für unzulässig. Die Kanzlei könne sich nicht auf deutsches Grundrecht berufen, weil sie ihren Sitz im Ausland hat, teilt das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.
Volkswagen kündigt an, weiter mit den staatlichen Behörden bei der Aufarbeitung des Abgasskandals zusammenarbeiten zu wollen. Der Konzern begrüße es, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit hinsichtlich offener Rechtsfragen geschaffen habe, auch wenn es nicht die Rechtsauffassung des Unternehmens geteilt habe.
Das Urteil ist eine herbe Schlappe für Volkswagen. Mehr als ein Jahr lang wehrten sich der Konzern und seine Kanzlei dagegen. Was es für die weitere Aufklärung im Dieselskandal bringen wird, muss sich zeigen.
Was bedeutet das Urteil für Betroffene des Abgasskandals?
Für alle Fahrer eines VW-Schummeldiesels ändert sich zunächst nichts. Die Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung in ihren Fahrzeugen ist bereits behördlich als illegal eingestuft. Das heißt vor allem: Ihr Wagen hat massiv an Wert verloren. Zudem müssen sich Kunden mit umstrittenen Software-Updates herumschlagen. „Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten für Diesel-Fahrer“, sagt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Er betreut mit seinen Kollegen mehr als 2000 Mandanten gegenüber Autoherstellern in der Diesel-Affäre. Der Fachanwalt betont: „Zur Zeit sollen allein die Kunde die Zeche im Dieselskandal zahlen.“ Doch sie können sich wehren.
Fachanwälte prüfen jeden Fall individuell
Welche rechtlichen Schritte die besten sind, sollte einzeln betrachtet werden. Vom Recht auf Schadensersatz bis zum Widerruf des Autokredits gibt es verschiedene Wege. „Welcher für den einzelnen Betroffenen der sinnvollste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab“, erklärt Lars Murken-Flato. HAHN Rechtsanwälte bietet allen Diesel-Fahrern eine individuelle kostenfreie Erstberatung. Danach können Betroffene entscheiden, ob und wie sie sich ihr Geld von den Autokonzernen zurückholen möchten. Die Kosten für mögliche rechtliche Schritte übernehmen üblicherweise die Rechtsschutzversicherungen. Dieselfahrer müssen also nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.