Im Abgasskandal muss auch Daimler mittlerweile erste Niederlagen vor bundesdeutschen Gerichten einstecken. Das Landgericht Hanau (Az. 9 O 76/18) hat der Klage eines Mercedes Vito-Inhabers auf Schadensersatz stattgegeben. Das Gericht entschied, Daimler müsse das abgasmanipulierte Dieselfahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis von 59.500,00 Euro abzüglich eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer wegen sittenwidriger Schädigung erstatten. Auch das Landgericht Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) hat Daimler verurteilt, einen manipulierten Mercedes Benz C200d T-Modell zurückzunehmen. HAHN Rechtsanwälte hat gegen Daimler bereits 10 Klage eingereicht. „Jeden Tag kommen neue Klagen hinzu“, kommentiert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte die aktuelle Situation.
Mitte Juli 2017 war aufgrund von Durchsuchungen der Staatsanwalt Stuttgart im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bekannt geworden, dass in Motoren der Varianten OM 651 und OM 642 eine unberechtigte Thermosoftware verbaut wurde. Bei dieser handelt es sich um eine unzulässige Abgasabschaltung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Dieselfahrzeuge mit OM 642- und OM 651-Motoren wurden von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 millionenfach in Europa und den USA verkauft. Wegen der unzulässigen Abgasabschaltung weichen die Stickstoffoxidwerte (NOx) im realen Fahrbetrieb erheblich von den auf dem Prüfstand gemessenen Werten ab. Die Abschalteinrichtung führt zu einer Abschaltung außerhalb eines knapp kalkulierten Thermofensters zwischen 20 bis 35 Grad Celsius.
„Bei den Abschalteinrichtungen von Mercedes bei den OM 642 und OM 651-Motoren handelt es sich um eine unzulässige Schummelsoftware wie bei Volkswagen“, weiß Anwalt Hahn. „Der Sachmangel der Fahrzeuge führt dazu, dass Käufer ihren manipulierten Mercedes Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung der bereits gefahrenen Kilometer zurückgeben können. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeuge auf dem Gebrauchtmarkt mittlerweile nur noch mit erheblichen Abschlägen verkauft werden können“, so Hahn weiter. „Gerade Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung sollten daher nicht länger warten, für ihre Interessen aktiv zu werden“, sagt Hahn abschließend.