Fahrverbote für Diesel in deutschen Städten

Städte dürfen Fahrverbote verhängen, um sauberere Luft zu erreichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar 2018 beschlossen. Das betrifft vor allem Diesel-Autos, da sie als Hauptverursacher von schlechter Luft in Städten gelten.

Der aktuelle Stand zu Diesel Fahrverboten in allen betroffenen Städten
Ausführliche Informationen zum Stand der Diesel Fahrverbote in den einzelnen Städten finden Interessierte auf dieser Seite: Diesel Fahrverbot – die Städte Liste 2020

Sowie auf dieser Platttform: fahrverbote.tips

Warum soll es überhaupt Fahrverbote geben?

Städte und Kommunen müssen Grenzwerte für Luftverschmutzung einhalten. Die Europäische Union und Gerichte legen diese fest. Überschreiten Städte die Grenzwerte regelmäßig drohen Strafzahlungen. Die Feinstaubbelastung ist in allen 58 Umweltzonen seit Einführung der Umweltplaketten so weit gesunken, dass Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Laut Umweltbundesamt ist der Ausstoß sogenannter Stickoxide aber weiterhin ein Problem. Viele Städte überschreiten die dafür geltenden Grenzwerte regelmäßig. Hier drohen Fahrverbote, die zunächst Diesel-Motoren betreffen werden. Aber auch für Ottomotoren mit Direkteinspritzung sind Einschränkungen möglich.

Was ist das Problem mit den Stickoxiden?

Stickoxid ist eine Sammelbezeichnung für gasförmige Oxide des Stickstoffs. Sie entstehen als Produkt unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und Umwelt. Laut Umweltbundesamt verstärken sie Allergene, schädigen die Schleimhäute und reizen die Augen. Ist man den Oxiden länger ausgesetzt, kann das die Lungenfunktion beeinträchtigen und zu chronischen Herz-Kreislauferkrankungen führen. Pflanzen nehmen Schaden. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die Hauptquelle für den Stickoxid-Ausstoß. Zum Schutz der Gesundheit gilt europaweit ein Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel.

In welchen Städten drohen Fahrverbote?

Grenzwertüberschreitungen gab es 2017 in 66 deutschen Städten, teilt das Umweltbundesamt am 28. März 2018 vorläufig mit. Es sammelt und bewertet die Daten von mehr als 500 Messstationen. Endgültige Daten werden für Ende Mai erwartet. Folgende Städte haben 2017 den Grenzwert von  40 µg/m³ im Jahresmittel überschritten:

StadtHöchster Jahresmittelwert 2017
München78
Stuttgart73
Köln62
Reutlingen60
Düren58
Hamburg58
Limburg an der Lahn58
Düsseldorf56
Kiel56
Heilbronn55
Backnang53
Darmstadt52
Bochum51
Ludwigsburg51
Dortmund50
Essen50
Wiesbaden50
Berlin49
Freiburg49
Hagen49
Oberhausen49
Oldenburg49
Wuppertal49
Bonn48
Esslingen48

Quelle: Umweltbundesamt

Was hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen?

Das Bundesverwaltungsgericht selbst kann keine Fahrverbote beschließen. Es hat Städten aber erlaubt, diese bei Bedarf zu verhängen. Damit bestätigen die Richter vorausgegangene Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart. Diese hatten nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe die Städte verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne derart zu verschärfen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat somit Signalwirkung für ganz Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe hat über 30 Klagen gegen Städte mit hoch belasteter Luft bzw. die für die Einhaltung zuständigen Länder eingereicht. Ob und wann Städte Fahrverbote als Element der Luftreinhaltepläne nutzen, obliegt ihnen selbst. Sie können von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen und zeitlich wie räumlich begrenzt sein. Auch über Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker oder Anlieger bestimmen die Kommunen selbst.

Welche Alternativen gibt es zu Fahrverboten?

Wie die Städte die Stickoxid-Grenzwerte einhalten, ist ihnen überlassen. Fahrverbote könnten ein Mittel sein. Die Politik möchte sie überwiegend vermeiden und plädiert für andere Lösungen zur Luftverbesserung. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radwegenetze, Tempo-Limits sowie Soft- und Hardwarenachrüstung betroffener Fahrzeuge. Bund und Automobilhersteller haben einen Dieselfonds beschlossen, der Städte dabei unterstützen soll, Maßnahmen für gesündere Luft umzusetzen.

Ist mein Fahrzeug auch betroffen?

Ein Blick in den Fahrzeugschein verrät, ob das eigene Auto von möglichen Fahrverboten betroffen sein könnte. In Papieren, die vor 2005 ausgestellt wurden, kommt es auf die letzten beiden Ziffern der „Schlüsselnummer zu 1“ an. Bei neueren Unterlagen sind die letzten beiden Ziffern in der Zeile 4.1 wichtig. Diese Zahlen zeigen, welche EURO-Norm das Fahrzeug erfüllt: Zahlen zwischen 00 und 88 erfüllen die EURO-Normen 1 bis 4 und könnten kurzfristig von Fahrverboten betroffen sein. EURO-5-Diesel tragen die Bezeichnungen 35A0 bis 35M0. Für diese Fahrzeuge sind Übergangsfristen denkbar. EURO-6-Fahrzeuge haben die Schlüssel 36N0 bis 36Y0. Seit Bekanntwerden des Abgasskandals und der damit verbundenen Manipulation von Abgaswerten sind selbst diese jungen Motoren nicht unbedingt aus dem Schneider. Einige stoßen nach wie vor zu viel Stickoxide aus. Das Umweltbundesamt plädiert daher – sollte eine blaue Plakette eingeführt werden – für eine Abstufung. Lediglich die neuesten EURO-6 und 6-Temp-Klassen könnten dann komplett um Fahrverbote herumkommen.

Welche Konsequenzen haben Fahrverbote für Diesel-Besitzer?

Der Wiederverkaufswert von Diesel-Autos ist seit der Diskussion rund um den Abgasskandal gesunken. Fahrverbote könnten zur weiteren Wertminderung beitragen. Theoretisch können etliche Diesel-Autos durch Soft- oder Hardwarenachrüstungen bessere Abgaswerte erreichen. Ob und in welcher Höhe der Staat, die Autohersteller oder die Diesel-Fahrer für die Kosten aufkommen sollen, ist noch unklar.

Fazit zu Diesel Fahrverboten
Hamburg, Stuttgart, Berlin, Darmstadt und nun Mainz. Immer mehr Städte führen Fahrverbote für Diesel ein. Auch, wenn sich viele Städte mit der DUH auf eine Lösung einigen konnten, bei der Fahrverbote vorerst nicht eingeführt werden müssen, ist das Theman nicht vom Tisch. Zu einigen Städten steht ein Ergebnis noch aus, bei anderen soll jedes Jahr neu getestet werden, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Ist dem nicht so, können auch dort noch Fahrverbote kommen.