Schadensersatz für Porsche Macan – auch ohne KBA Rückruf

Das Landgericht Siegen hat einer Klägerin im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen – ohne, dass der streitgegenständliche Porsche Macan bereits vom KBA zurückgerufen worden wäre.

Für das Gericht war dennoch klar, dass der Macan über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Es verurteilte die Porsche AG zur Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises – unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.