Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Beschluss vom 13.03.2020 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Dieser soll zu mehreren Fragen im Porsche Abgasskandal Stellung nehmen. Das Landgericht verhandelt unter dem Aktenzeichen 3 O 31/20 die Klage eines Porsche Kunden, der Schadensersatz für seinen manipulierten Porsche Cayenne fordert.
Zu den folghenden Fragen soll der EuGH Stellung nehmen:
1. Wie ist der Begriff “Abschalteinrichtung” auszulegen?
2. Wie ist der Begriff “normale Betriebsbedingungen” auszulegen?
3. Sind tempoeraturabhängige Emissionsminderungsstrategien zulässig?
4. Wie ist der Begriff “notwendig” im Sinne des Ausnahmetatbestands auszulegen?
5. Wie ist der Begriff “Beschädigung” im Sinne des Ausnahmetatbestands auszulegen?
6. Welche Rechts- und Sanktionswirkungen der Verstöße gegen EU Recht gibt es?