Das Landgericht Kleve hat mit einem Beschluss vom 13.12.2019 ein Sachverständigengutachten angeordnet. Mit diesem soll geklärt werden, ob der Porsche Panamera 3.0 Liter mit EA897 Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Mehrere Fahrzeugtypen mit diesem Motor sind bereits verpflichtend vom KBA zurückgerufen worden – aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung. So liegt es nahe, dass auch der Panamera betroffen ist.