Mit Urteil vom 07.08.2019 hat das Landgericht Wuppertal die Porsche AG und die Audi AG gesamtschuldnerisch zu Schadensersatz verurteilt (AZ: 3 O 426/18). Es ging dabei um einen Porsche Cayenne 3.0 Liter TDI mit Euro 6 Motor.
Laut Gericht enthält das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sowohl Porsche als Autobauer, als auch Audi als Motorhersteller haben die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und müssen deshalb Schadenserrsatz leisten. Dabei geht das Auto zurück an den Hersteller und der Kaufpreis wird (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet. Die Klägerin kann sich nun aussuchen, ob sie Porsche oder Audi in Anspruch nimmt.