Das Landgericht Kleve erließ einen Beweisbeschluss, wonach ein schriftliches Sachverständigengutachten Klärung bringen soll. Ein Sachverständiger soll klären, ob der Porsche Panamera über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand erreicht, im realen Straßnebetrieb aber weit übertroffen werden.
Damit soll geklärt werden, ob auch Halter von Panamera Dieseln im Abgasskandal einen Anspruch auf Scahdensersatz haben.