Mit einem Urteil vom 22.02.2019 hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass ein vom Abgasskandal betroffener Porsche Cayenne an den Händler zurückgeht und dieser dem Kläger den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten muss (AZ: 8 O 338/17). Zum Zeitpunkt der Klage war der Käufer schon informiert worden, dass das Fahrzeug auf freiwilliger Basis ein Software-Update bekommen könnte. Nur wenig später war klar, dass sich die Freiwilligkeit erledigt hat und das Fahrzeug Teil eines Pflichtrückrufes ist.
Das Gericht urteilte nun, dass das Fahrzeug bei der Übergabe mangelhaft gewesen sei. Das Vertrauensverhältnis zwischen Porsche und dem Kläger sei durch die Abgasmanipulation erschüttert worden. Eine Nachbesserung in Form eines Software-Update sei deshalb unzumutbar.
Der Kläger kann den Porsche Cayenne nun an den Händler zurückgeben. Dieser muss ihm den Kaufpreis erstatten, wobei sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.