Das Landgericht Kassel erklärte mit enem Beweisbeschluss vom 03.04.2020, dass es ein Sachverständigengutachten zum Motor EA288 einholen wird (AZ: 2 O 1529/18).
Dabei soll festgestellt werden, ob auch der EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält – ganz wie sein Vorgänger, der EA189.
Im Moment sieht es danach aus, dass der VW Abgasskandal keineswegs schon abgearbeitet ist, sondern ganz im Gegenteil, jetzt erst in die zweite Runde startet. Der EA288 wurde in zahlreichen Modellen von VW, Seat, Skoda und auch Audi verbaut. Entsprechend viele Käufer könnten einen Anspruch auf Schadensersatz haben.