VW für manipulierten Audi Q3 zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Essen hat die Volkswagen AG mit Urteil vom 16.08.2019 zu Schadensersatz verurteilt (Az: 5 O 287/18). Es ging um einen manipulierten Audi Q3 2.0 TDI. Das Fahrzeug enthält laut Gericht eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Volkswagen AG ist als Motorhersteller schadensersatzpflichtig.

VW habe den Kläger gemäß § 826 vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das Gericht. Ein Software-Update reiche nicht aus, um den Mangel zu beheben. Denn es werde nicht nur der Mangel beseitigt, sondern auch an mehreren Stellen in die Betriebsweise des Motors eingegriffen. Es handelt sich auch dann nicht um das vertraglich geschuldete Fahrzeug. Zudem bestehe der Verdacht, dass sich das Update negativ auf den Motzor auswirken könnte, weshalb dem Fahrzeug weiterhin ein Makel anhaftet.

Ähnlich wie bei einem Unfallfahrzeug, das nach der Reparatur auch nicht seinen ursprünglichen Wert wiedererlangt.

Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und bekommt seinen Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.