Das Landgericht Krefeld hat Ende 2019 entschieden, dass ein Kläger seinen manipulierten Audi Q5 an den Händler zurückgeben kann und dafür den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet bekommt (AZ: 2 O 454/18).
Laut Gericht enthält der Audi Q5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Akustikfunktion. Zudem sei ein Thermofenster vorhanden und auch die AdBlue-Einspritzung laufe nach unterschiedlichen Strategien ab, die auf der Straße zu einem erhöhten Schafdstoffausstoß führten. Audi hafte deshalb nach § 826 wegen vorsätzlicher sittenwidirger Schädigung und muss dem Kläger für weitere Schäden, die aus dem manipulierten Motor entsetehn, Schadensersatz zahlen.
Der Händler wurde ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt. Er muss das Auto zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten.