Dieselskandal: OLG Karlsruhe will VW wegen sittenwidriger Schädigung verurteilen

Der Abgasskandal lässt VW keine Ruhe. Nachdem der Bundesgerichtshof vor kurzem Sachmängelansprüche bejaht hatte, droht dem Autobauer aus Wolfsburg eine weitere Schlappe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies in einem dort anhängigen Berufungsverfahren (Aktenzeichen 13 U 142/18) darauf hin, dass die vom Kläger begehrten Schadensersatzansprüche wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Autokonzerns  begründet seien.  Wie der Bundesgerichtshof wählte das Oberlandesgericht den ungewöhnlichen Weg, seine Rechtsauffassung mittels Pressemitteilung kund zu tun. Der Kläger hatte einen VW Sharan für 33.000 Euro mit, wie sich später herausstellte, unerlaubter Motorsoftware gekauft. Um Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren  sei der Kläger über deren Verwendung getäuscht worden. Das Gericht bejahte einen „besonders verwerflichen Charakter“ dieser Tat. Der Kläger könne deshalb von VW Schadenersatz verlangen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe reiht sich damit in eine ganze Reihe von Oberlandesgerichten ein, die zuletzt Schadenersatzansprüche von Dieselfahrern gegen die Hersteller bejaht hatten.

Jüngst hatte der Bundesgerichtshof mittels Pressemitteilung  seine Rechtsauffassung verbreitet, wonach die von VW verwendete Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle, und die Fahrzeuge nicht zur Nutzung im Straßenverkehr geeignet seien. Diese Entwicklung der Rechtsprechung macht deutlich: Dieselfahrer haben sehr gute Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

„Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe erst ab 2017 angeordnet wurden”, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.

HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.