Der nächste Hammer im VW-Abgasskandal: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf von insgesamt ca. 57.600 VW Touareg mit 3-Liter-Diesel-Motor und der Euro-Norm 6 angeordnet. Etwa 25.800 Fahrzeugen davon sind in Deutschland zugelassen. Grund für den Rückruf sind unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung.
Schon im Sommer wurde bekannt, dass auch beim VW Touareg illegale Abschaltreinrichtungen vorliegen könnten als der Rückruf für den Porsche Cayenne angeordnet wurde. Im Touareg werden baugleiche Teile wie im Cayenne verwendet. Der Verdacht hat sich nun bestätigt. Betroffen von dem Rückruf des VW-Geländewagen sind die Modelle der Baujahre 2014 bis 2017 wie Medien unter Berufung auf VW-Angaben berichten.
„Bemerkenswert ist, dass es sich um Modelle der Schadstoffklasse Euro 6 handelt und dass offenbar gleich zwei illegale Abschalteinrichtungen entdeckt wurden“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, HAHN Rechtsanwälte, der bereits zahlreichen Mandanten im VW-Abgasskandal betreut. Nach Angaben des KBA wurden bei der Überprüfung des VW Touareg 3-Liter Diesel Euro 6 zwei unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Zum einen springe auf den Prüfstand eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die aber im Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert würde und zum anderen wurde bei Modellen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung der AdBlue-Technologie unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränke. Die AdBlue-Technologie dient eigentlich dazu, den Ausstoß des gesundheitsschädlichen Stickoxids zu reduzieren. Das KBA hat den Rückruf der betroffenen Modelle verpflichtend angeordnet.
„VW versinkt immer weiter im Abgasskandal. Selbst nachdem der Abgasskandal 2015 bekannt wurde, hat der Konzern offenbar immer noch illegale Abschalteinrichtungen verwendet. Der Kunde soll es nun ausbaden und Updates aufspielen lassen, deren Auswirkungen auf den Motor nicht bekannt sind. Das müssen sich die Kunden nicht bieten lassen. Sie haben verschiedene rechtliche Optionen, um dagegen vorzugehen“, so Rechtsanwalt Murken-Flato.
VW kann als Hersteller auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden und wurde in diesem Zusammenhang bereits von drei unterschiedlichen Landgerichten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Eine weitere Option ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags gegenüber dem Händler, da das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist und der Kunde zudem über die Abgaswerte getäuscht wurde. Wurde das Fahrzeug z.B. über die VW-Bank finanziert, kann eine Rückabwicklung sowohl des Darlehens- als auch des Kaufvertrags über den Widerruf des Autokredits erreicht werden. Sowohl das Landgericht Arnsberg als auch das Landgericht Berlin haben zuletzt entschieden, dass Kreditverträge der VW Bank widerrufbar sind, weil die Kunden nicht alle notwendigen Informationen von der Bank erhalten haben. Umstritten ist, ob der Kunde für die gefahrenen Kilometer einen Wertersatz leisten muss. Die aus der Rückabwicklung folgenden Ansprüche sind regelmäßig weitaus höher als die Marktwerte der gebrauchten Dieselfahrzeuge. Diese lassen sich infolge der immer neuen Rückrufe und drohenden Fahrverbote immer schlechter verkaufen.