Autodarlehens- und Leasingverträge: Widerruf noch heute möglich

Seit Bekanntwerden des „Diesel-Abgas-Skandals“ berät HAHN Rechtsanwälte betroffene Kunden und vertritt Geschädigte gegenüber den Autohändlern und Herstellern. In diesem Zusammenhang wenden sich immer öfter Kunden an HAHN Rechtsanwälte, die den damaligen Autokauf über ein Darlehen der jeweiligen Autobank oder einer ihrer Zweigniederlassungen (Volkswagen Bank, Audi Bank, Porsche Financial Services, Skoda Bank, etc.) fremd- bzw. über einen Leasingvertrag finanziert haben.

Nach anwaltlichen Prüfung zahlreicher Darlehensverträge der Volkswagen Bank o.ä. haben wir festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen der Darlehensverträge fehlerhaft sind, weshalb die 14-tätige Widerrufsfrist zu keinem Zeitpunkt zu laufen begonnen hat und Autokäufer noch heute ihren Darlehensvertrag widerrufen können. Auch ein Widerruf von Autodarlehensverträgen anderer Herstellerbanken (BMW Bank, Mercedes Benz Bank, Toyota Kreditbank u.a.) ist nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte noch möglich. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für Betroffene des „Diesel-Abgas-Skandals“ sondern auch Käufer eines Benziners, sofern der Kauf über eine Herstellerbank fremdfinanziert wurde. Durch den Widerruf kann sich ein betroffener Verbraucher nicht nur vom Darlehensvertrag, sondern auch vom damit verbundenen Kaufvertrag lösen. Beide sind dann rückabzuwickeln.

Vereinfacht gesagt muss der widerrufende Autokäufer das Fahrzeug zurückgeben, erhält dafür aber entsprechend alle geleisteten Raten sowie ggfs. weitere Zahlungen, z.B. solche die direkt an das Autohaus gingen, erstattet. Für Darlehensverträge die nach Juni 2014 geschlossen wurden, entfällt zudem ggfs. der Wertersatz für die jahrelange Nutzung des Fahrzeuges. Kostenfreie Erstbewertung: Ob Ihr Vertrag im Einzelnen betroffen ist und Sie heute noch widerrufen können, kann im Rahmen einer anwaltlichen Erstbewertung überprüft werden. In diesem Zusammenhang bietet HAHN Rechtsanwälte allen betroffenen Autokäufern einen kostenfreien Erstcheck ihres Falles innerhalb von 36 Stunden an. Ihre Ansprechpartner sind RA Lars Murken-Flato, Bremen/Stuttgart, und RA Peter Hahn, Hamburg.